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18.12.2025  I  Wohnungsbau-Turbo: Schluss mit dem Bebauungsplan-Museum!


Heute hatten wir eine Fortbildung zum Wohnungsbau-Turbo – dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau, das im Oktober 2025 vom Bundestag beschlossen wurde.

Kernstück ist der neue § 246e BauGB: Er erlaubt Kommunen bis Ende 2030, von bestehenden Bauvorschriften abzuweichen, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht. 

Ein echter Paradigmenwechsel.

Denn vielerorts zeigen sich die Grenzen klassischer Instrumente: Bebauungspläne sind rechtssicher, aber oft nicht mehr zeitgemäß, um dem heutigen Wohnraumbedarf zu begegnen.

Der Wohnungsbau-Turbo eröffnet neue Handlungsspielräume:

Aufstocken statt blockieren. Umnutzen statt leer stehen lassen. Nachverdichten statt neue Flächen zu versiegeln.

Das Potenzial:

               •             zusätzlicher Wohnraum im Bestand

               •             lebendige Innenstädte

               •             schnellere Umsetzung dringend benötigter Projekte

 

Nicht gegen Planung – sondern für zeitgemäße Lösungen.

Nicht gegen Regeln – sondern gegen Stillstand.

 

Jetzt ist die Zeit, den Wohnungsbau-Turbo verantwortungsvoll zu nutzen – für mehr Wohnraum dort, wo er gebraucht wird.

 

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