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18.12.2025 I Wohnungsbau-Turbo: Schluss mit dem Bebauungsplan-Museum!
Heute hatten wir eine Fortbildung zum Wohnungsbau-Turbo – dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau, das im Oktober 2025 vom Bundestag beschlossen wurde.
Kernstück ist der neue § 246e BauGB: Er erlaubt Kommunen bis Ende 2030, von bestehenden Bauvorschriften abzuweichen, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht.
Ein echter Paradigmenwechsel.
Denn vielerorts zeigen sich die Grenzen klassischer Instrumente: Bebauungspläne sind rechtssicher, aber oft nicht mehr zeitgemäß, um dem heutigen Wohnraumbedarf zu begegnen.
Der Wohnungsbau-Turbo eröffnet neue Handlungsspielräume:
Aufstocken statt blockieren. Umnutzen statt leer stehen lassen. Nachverdichten statt neue Flächen zu versiegeln.
Das Potenzial:
• zusätzlicher Wohnraum im Bestand
• lebendige Innenstädte
• schnellere Umsetzung dringend benötigter Projekte
Nicht gegen Planung – sondern für zeitgemäße Lösungen.
Nicht gegen Regeln – sondern gegen Stillstand.
Jetzt ist die Zeit, den Wohnungsbau-Turbo verantwortungsvoll zu nutzen – für mehr Wohnraum dort, wo er gebraucht wird.
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